Investabzug › AfA Batteriespeicher
AfA für Batteriespeicher: Abschreibung im Betrieb
Nutzungsdauer
Für Batteriespeicher gilt nach der AfA-Tabelle (Akkumulatoren) eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Bei linearer Abschreibung sind das 10 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
Degressive AfA
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 geliefert werden, ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % des Restbuchwerts pro Jahr möglich. Im ersten Jahr kann sie deutlich mehr abziehen als die lineare AfA.
Sonderabschreibung und IAB
Zusätzlich gibt es für kleine und mittlere Betriebe die Sonderabschreibung von bis zu 40 % und den Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 %. Beispiel mit 12.000 € netto: lineare AfA 1.200 € im ersten Jahr, degressiv bis zu 3.600 €, mit IAB und Sonderabschreibung zusammen 9.000 € in den ersten zwei Jahren.
Wann beginnt die Abschreibung?
Mit der Lieferung beziehungsweise Anschaffung. Wird das Gerät im Lauf des Jahres geliefert, wird die AfA im ersten Jahr anteilig nach Monaten berechnet. Wann genau die Anschaffung vorliegt, klärt Ihr Steuerberater.
Ihre Beispielrechnung in drei Klicks
Mit Ihrer Investition und Ihrem Steuersatz zeigen wir, was der Investitionsabzugsbetrag für Ihren Batteriespeicher bedeutet.
Häufige Fragen
Kann ich zwischen linearer und degressiver AfA wählen?
Ja, in den genannten Zeiträumen können Sie zwischen beiden wählen. Die Wahl trifft Ihr Steuerberater nach Ihrer Gewinnlage.
Was ist die Nutzungsdauer von Wechselrichtern?
Sie weicht je nach Gerät ab. Ihr Steuerberater entscheidet, ob Wechselrichter und Speicher als ein Wirtschaftsgut oder getrennt abgeschrieben werden.
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Allgemeine Information nach § 7g EStG (Stand 2026), ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Ob und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen können, entscheidet Ihr Steuerberater.