Investabzug › Auflösen
Investitionsabzugsbetrag auflösen: Was passiert wann?
Fall 1: Sie kaufen wie geplant
Im Jahr der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn hinzugerechnet. Gleichzeitig dürfen Sie die Anschaffungskosten um bis zu 50 % kürzen, höchstens um den abgezogenen Betrag. Beides gleicht sich im Gewinn aus. Die Abschreibung läuft dann auf die gekürzte Basis, dazu kommt die Sonderabschreibung.
Fall 2: Sie kaufen nicht oder zu spät
Wird das Wirtschaftsgut nicht bis Ende des dritten Folgejahres angeschafft, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Abzugsjahres. Es kann zu einer Steuernachzahlung kommen, auf die Nachzahlungszinsen anfallen können.
Fall 3: Der Kauf wird günstiger oder teurer
Fallen die Anschaffungskosten niedriger aus als geplant, wird nur der Teil des IAB hinzugerechnet beziehungsweise rückgängig gemacht, der über 50 % der tatsächlichen Kosten hinausgeht. Bei höheren Kosten können Sie bis zur Höhe des ursprünglichen Abzugs kürzen.
Auflösen auch bei fehlender Nutzung
Nutzen Sie das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr oder im Folgejahr weniger als 90 % betrieblich, oder verkaufen Sie es früh, kann der IAB ebenfalls rückwirkend entfallen. Das gilt auch für die Sonderabschreibung.
Wie wird der IAB gebucht?
Der IAB wird nicht in der Buchhaltung gebucht, sondern außerhalb der Bilanz beziehungsweise in der Anlage EÜR als Gewinnminderung in der Steuererklärung geltend gemacht. Ihr Steuerberater trägt Abzug, Hinzurechnung und Kürzung ein.
Ihre Beispielrechnung in drei Klicks
Mit Ihrer Investition und Ihrem Steuersatz zeigen wir, was der Investitionsabzugsbetrag für Ihren Batteriespeicher bedeutet.
Häufige Fragen
Kann ich den IAB freiwillig auflösen?
Das ist im Einzelfall möglich, etwa wenn Sie nicht mehr kaufen wollen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater über die Folgen für das Abzugsjahr.
Wie hoch sind die Zinsen?
Das hängt vom aktuellen Zinssatz der Abgabenordnung ab. Wir nennen hier keine Zahl, Ihr Steuerberater kennt den aktuellen Satz.
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Allgemeine Information nach § 7g EStG (Stand 2026), ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Ob und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen können, entscheidet Ihr Steuerberater.