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Gewerbespeicher: Größe, Backup und steuerliche Planung
Welche Größe passt?
Die Größe hängt vom Verbrauch am Tag, von der Spitzenlast und vom gewünschten Backup ab. Wir liefern Speicher von 10 bis 25 kWh. Als Orientierung: 10 bis 12 kWh für kleine Betriebe, Praxen und Büros, 15 bis 20 kWh für Handwerk und Gewerbe, bis 25 kWh bei hohem Verbrauch oder mehr Backup-Bedarf. Die genaue Auslegung folgt aus Ihren Verbrauchsdaten.
Backup fürs Unternehmen
Bei Netzausfall kann der Speicher ausgewählte Verbraucher weiter versorgen, wenn der Wechselrichter eine Notstromfunktion hat und die Anlage dafür installiert ist. Leistung und Dauer hängen von Speichergröße und Last ab. Eine lückenlose Versorgung ist nicht zugesagt.
Energiemanagement
Ein Energiemanagementsystem steuert Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Tarif. Es nutzt Eigenstrom zuerst, lädt in günstigen Stunden und zeigt Ihnen die Werte live. Die Regelung läuft vor Ort.
Steuerlich planen
Als bewegliches Wirtschaftsgut kann der Speicher in den IAB und die Sonderabschreibung fallen. Die Abschreibung läuft über 10 Jahre. Mit der Beispielrechnung auf der Startseite sehen Sie, was das bei Ihrem Steuersatz bedeutet.
Das Paket
Wir liefern Speicher, passenden Wechselrichter und Energiemanagement als Paket, mit Montage durch Elektrofachkräfte und Anmeldung beim Netzbetreiber. Den Gesamtpreis nennen wir im Angebot.
Ihre Beispielrechnung in drei Klicks
Mit Ihrer Investition und Ihrem Steuersatz zeigen wir, was der Investitionsabzugsbetrag für Ihren Batteriespeicher bedeutet.
Häufige Fragen
Wie lange hält ein Gewerbespeicher?
Das hängt vom Hersteller und der Nutzung. Garantien liegen häufig bei 7 bis 10 Jahren. Wir nennen sie im Angebot.
Ist ein Gewerbespeicher brandgefährlich?
Moderne Lithium-Eisenphosphat-Speicher gelten als sicher, wenn sie fachgerecht aufgestellt sind. Aufstellort, Zertifikate und Versicherung klären wir im Angebot.
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Allgemeine Information nach § 7g EStG (Stand 2026), ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Ob und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen können, entscheidet Ihr Steuerberater.